Die Brandgefahr stellt eine ernste Bedrohung gewerblicher und industrieller Betriebe dar. Eine Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung vermag zwar den materiellen Schaden eines Brandes auszugleichen, schwerer wiegen häufig jedoch die nicht ersetzbaren Verluste, wie zum Beispiel solche an Leben, Gesundheit und der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Verlust von Marktanteilen oder die Abwanderung be­währter Mitarbeiter.

Der Brandschutz in einem Unternehmen kann nur erfolgreich realisiert werden, wenn er als Bestandteil der Unternehmensziele und als wichtiger Faktor zu ihrer Sicherung anerkannt wird. Er darf darum nicht losgelöst von anderen Bereichen des Unternehmens betrieben, sondern muss in alle unternehmerischen Tätigkeiten und bei allen Problemkonstellationen miteinbezogen werden.

Der Brandgefahr im Betrieb kann durch vorbeugende Massnahmen – Brandschutzmassnahmen – wirksam begegnet werden. Die nachstehenden Ausführungen sollen Anregung und Anleitung für einen effektiveren Brandschutz geben. Gesetzliche und behördliche Vorschriften sowie die Vereinbarungen mit dem Versicherer bleiben unberührt. Risikoverbesserungen durch Brandschutzmassnahmen werden von den Feuerversicherern positiv bewertet. Angesichts der Verschiedenheit der Betriebe und ihrer unterschiedlichen Größe ist es jedoch nicht möglich, ein allgemein gültiges Muster für die jeweils erforderlichen Brandschutzmassnahmen aufzustellen. Für weiter gehende Information wird auf gesetzliche und behördliche Vorschriften sowie auf Richtlinien, Merkblätter und Literatur weiterer Institutionen hingewiesen.